mediation

...ist eine außergerichtliche Konfliktklärung bei der die Konfliktparteien mit Unterstützung einer neutralen dritten Person - der Mediatorin - ihre eigenen Lösungen des Konflikts entwickeln.

 

Eine Lösung ist erst dann erreicht, wenn die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und zufrieden gestellt sind und alle der getroffenen Vereinbarung zustimmen.  

 

NUTZEN

  • Mediation ist unbürokratisch, flexibel und sofort einsetzbar

  • Mediation spart Kosten, Zeit und Nerven

  • Tragfähige, für alle Seiten zufriedenstellende Lösungen

  • Aufrechterhaltung von Beziehungen

  • Mediation ist vertraulich! 

                                     

RAHMENBEDINGUNGEN

Alle Konfliktbeteiligten setzten sich gemeinsam an einen Tisch und lösen mit Unterstützung der Mediatorin ihre bestehenden Konflikte. Die Gespräche sind vertraulich, die Mediatorin unterliegt der Verschwiegenheit.

Das Mediationsverfahren

MEdiation ist ein strukturiertes fünfstufiges Verfahren das nach bestimmten Regeln ablauft

  1. Einleitung und Auftragsklärung

Hier werden die Voraussetzungen für Mediation geklärt und wichtige Informationen besprochen.

 

  1. Themensammlung

Alle zu besprechenden Themen werden gesammelt und ein Arbeitsprogramm erstellt.

 

  1. Interessenorientierte Bearbeitung der Themen

Alle Themen werden der Reihe nach besprochen und so lange bearbeitet bis für alle Beteiligten tragbare, zufrieden stellende Lösungen gefunden sind.   

 

  1. Lösungsfindung

Basis für die Lösungen sind die Interessen aller Beteiligten.

 

  1. Vereinbarung

Die erarbeiteten Lösungen der einzelnen Themen werden in einer schriftlichen Vereinbarung zusammengefasst und festgehalten.

Grundregeln der Mediation

Neutralität der Mediatorin

Ich wende mich allen Konfliktbeteiligten gleichermaßen zu, um diese bei der Suche nach einer für alle zufrieden stellenden Lösung zu unterstützen – ohne zu beraten oder zu beeinflussen.

 

Vertraulichkeit des Verfahrens

Zwischen den Konfliktbeteiligten und der Mediatorin gilt die Vereinbarung, dass sämtliche im Rahmen der Mediation bekannt werdenden Informationen von allen Beteiligten vertraulich behandelt und - ohne Absprache - nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

Als eingetragene Mediatorin bin ich darüber hinaus gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Eigenverantwortung der Beteiligten

Die Beteiligten sind Expert*innen für ihren Konflikt und beurteilen selbst, welche Inhalte in der Mediation besprochen werden müssen und welche Lösungen am ehesten ihren Interessen entsprechen.

 

Informiertheit der Beteiligten

Um Entscheidungen treffen zu können müssen die Beteiligten in jeder Phase der Mediation über ihre Situation in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend informiert sein bzw. sich entsprechende Informationen und Beratung einholen.

 

Offenheit der Beteiligten

Tragfähige Lösungen sind nur dann erreichbar, wenn die Beteiligten alle Informationen, die für die Konfliktlösung notwendig sind auch in die Mediation einbringen.

 

Freiwilligkeit des Verfahrens

Die an der Mediation teilnehmenden Personen sollten die grundsätzliche Bereitschaft haben sich auf das Verfahren einzulassen.

 

Fairness der Beteiligten

Die an der Mediation teilnehmenden Personen sollten die grundsätzliche Bereitschaft haben fair miteinander umzugehen (Untergriffe vermeiden, zuhören, ausreden lassen…).

 

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